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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB's) 1. Verhältnis Auftraggeber – Auftragnehmer (Agentur); Sorgfaltspflichten a) Der Auftraggeber als Veranstalter beauftragt die Agentur „KM Die Eventplaner“, vertreten durch Katja Moczkowski mit den im Angebot beschriebenen und in der Auftragsbestätigung bestätigten organisatorischen Leistungen. Diese Vertragsbedingungen sind sämtlichen der mit uns abgeschlossenen Verträge (inkl. Warenbestellungen) zugrunde zu legen. b) Die Agentur ist verpflichtet, ihre Leistungen nach den Grundsätzen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns unter Beachtung der Interessen des Auftraggebers zu erbringen, insbesondere verpflichtet sie sich zur gewissenhaften Beratung des Auftraggebers und Vorbereitung, sorgfältigen Auswahl und Überwachung der Lieferanten und Subunternehmer. 2. Leistung – Leistungsumfang a) Der Umfang der vertraglichen Leistungen und das Honorar (Entgelt) ergibt sich aus der schriftlichen Vereinbarung. Nebenabreden oder Abänderungen, die den Umfang der vertraglichen Leistung oder den Preis verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung der Vertragspartner und sollen unverzüglich schriftlich festgehalten werden. b) Der Auftraggeber stellt der Agentur unabhängig von dem vereinbarten Konzept- bzw. Betreuungs-Honorar verbindlich und schriftlich einen Budgetrahmen zur Verfügung. c) Dieses Budget darf von der Agentur nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers überschritten werden. d) Die Agentur ist in wichtigen und begründeten Fällen berechtigt, in Abstimmung mit dem Auftraggeber Teile des Veranstaltungsablaufes in Abweichung von der Leistungsbeschreibung zu verändern; dies soll unverzüglich und einvernehmlich schriftlich festgehalten werden. e) Soweit die Agentur Leistungen im Auftrag und auf Rechnung des Auftraggebers erfüllen soll, ist dies ausdrücklich schriftlich festzuhalten. Dies betrifft insbesondere öffentlich-rechtliche (z.B. Anmeldung der Veranstaltung bei der zuständigen Behörde oder der AKM) oder privatrechtliche Rechtsakte, die Miete von Räumen, den Abschluss von Verträgen im Gastronomiebereich, sowie den Abschluss von Verträgen mit Künstlern, Lieferanten und Subunternehmern. f) In diesem Fall holt die Agentur auf Wunsch des Auftraggebers entgeltlich, wie in der Honorarvereinbarung fixiert, Kostenvoranschläge geeigneter Lieferanten und Subunternehmer ein. Die Auswahl der von der Agentur vorgeschlagenen Lieferanten und Subunternehmer erfolgt, wenn nicht anderes vereinbart wird, durch den Auftraggeber; wenn dieser es wünscht, durch die Agentur. 3. Warenlieferungen Der Auftraggeber kann bei Bestellungen von Waren (Brautkleider, Dekorationen usw.) innerhalb von 2 Wochen (Frist beginnt mit dem Eingang der Warenlieferung) ohne Angabe von Gründen in Schriftform (Brief, Email, Fax..,) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen. Der Widerruf ist an die Agentur zu richten. Die Ware ist vollständig und in einwandfreiem Zustand, einschließlich aller unbeschädigten Verpackungsteile an die Agentur zurückzusenden. Wir gewähren keine Rücknahme bei kundenspezifisch angefertigten Waren. Dies sind insbesondere Maßanfertigungen, auf Kundenwünsche abgestimmte Warenlieferungen, Sonderanfertigungen im Allgemeinen und preisreduzierte Waren. 4. Steuern und finanzielle Abwicklung a) Die aus der Durchführung der Veranstaltung entstehenden Steuern (Gebühren, Abgaben und Urheberrechtsentgelte (AKM udgl.) gehen zu Lasten des Auftraggebers. b) Anfallende Auslagen (Gebühren, Reisespesen, Kopierkosten, Materialkosten, Versandkosten, Bestellkosten usw.) sind im vereinbarten Preis grundsätzlich nicht enthalten und werden gesondert verrechnet. Diese sind, je nach Vereinbarung, unverzüglich auf das angegebene Konto zu überweisen. Falls nicht anders vereinbart, erfolgt auch eine eventuell nötig werdende Verpflegung von Lieferanten und beauftragten Personen unentgeltlich durch den Auftraggeber. Je nach Vereinbarung ist das Personal der Agentur (max. 2 Personen) am Tag der Veranstaltung vor Ort – nötig werdende Übernachtungskosten oder Fahrtkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. c) Die Preise verstehen sich zzgl. der bei Vertragsabschluss gesetzlich geltenden Umsatzsteuer in Österreich. d) Die Schlussrechnung hat zu dem von beiden Vertragsparteien vereinbarten Zeitpunkt durch die Agentur in schriftlicher Form zu erfolgen. e) Alle Zahlungen sind effektiv in der angegebenen Währung zu leisten. Die vereinbarte Anzahlung (50%) ist gleichzeitig mit Unterzeichnung des Vertrages/Auftragsbestätigung in bar oder per Banküberweisung zu leisten. Ansonsten sind Rechnungen der Agentur spätestens 14 Tage ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig, sofern keine anderen Vereinbarungen vorliegen. f) Einwendungen gegen in Rechnung gestellte Forderungen sind vom Auftraggebern innerhalb von 7 Tagen (inkl. Samstag und Sonntag) ab Rechnungsdatum schriftlich zu erheben, andernfalls gilt die Forderung als anerkannt. g) Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 12% p.a. als vereinbart. Gelieferte und erbrachte Leistungen und Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Agentur. 5. Honorar a) Die Zahlungsmodalitäten sind im Vertrag bzw. der Auftragsbestätigung zu regeln. b) Lädt der Auftraggeber die Agentur zur Erstellung eines Angebotes (Präsentation) ein und erfolgt die Vergabe des Auftrages nicht an diese Agentur bzw. findet die Veranstaltung aus welchen Gründen immer nicht statt, ist die Agentur berechtigt, für ihre Leistung ein angemessenes, nach Möglichkeit in der Vereinbarung zu regelndes Honorar zu verrechnen. 6. Kündigung a) Der Auftraggeber ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit der Agentur jederzeit zu kündigen. Die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses verpflichtet den Auftraggeber jedoch zur Zahlung sämtlicher Leistungen (inkl. Barauslagen), die von der Agentur bis zu diesem Zeitpunkt erbracht wurden in Höhe der bereits geleisteten Arbeitsstunden zum jeweils gültigen Stundensatz. b) Das Recht zur Kündigung steht der Agentur insbesondere dann zu, wenn vereinbarte Teilzahlungen durch den Auftraggeber nicht zum Fälligkeitszeitpunkt gezahlt werden bzw. wenn trotz Aufforderung Budgetleistungen im Rahmen der vertraglichen Abrede nicht auf das Sonderkonto gezahlt werden. In diesem Falle gebührt der Agentur das volle vereinbarte Entgelt abzüglich der aufgrund der vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses eingesparten Aufwendungen. 7. Versicherung Bei Bedarf bietet die Agentur dem Auftraggeber an, für die Veranstaltung nach Möglichkeit eine ausreichende Veranstalterhaftpflichtversicherung abzuschließen. Die Kosten einer solchen Versicherung werden jedenfalls dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. 8. Gerichtsstand Als Gerichtsstand vereinbaren die Parteien den Standort der Agentur und die Anwendung österreichischen Rechts. 9. Haftung und Gewährleistung a) Haftung: Die Agentur schließt sämtliche Haftungen für die Nichteinhaltung der Lieferanten und Leistungen durch Dritte aus. Die Agentur haftet nicht für den Inhalt der übermittelten und gespeicherten Daten von Auftraggebern. Der Auftraggeber haftet für alle Folgen und Nachteile, die der Agentur und/oder Dritten durch missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der angebotenen Dienste und Leistungen entsteht. Weiters haftet die Agentur nicht für Materialfehler (sonstige Fehler bei Materialien, Größe…) bei bestellter Bekleidung. Für Schäden haften wir grundsätzlich nur dann, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nachgewiesen werden. Aus eventuell freiwillig erbrachten Leistungen der Agentur entsteht kein Rechtsanspruch. b) Gewährleistung: Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, falls gegen unsere Pläne oder ausdrückliche Anweisungen verstoßen wurde, aber auch bei fehlerhafter Auftragsausführung durch Dritte. Gleiches gilt für Fehler, die auf Informationen, Empfehlungen und Weisungen der Auftraggeber zurückzuführen sind. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die der Agentur die Leistung erschweren oder unmöglich machen (Streik, behördliche Anordnungen, Naturkatastrophen, Ausfall von Kommunikationsnetzen..,) hat die Agentur die Lieferung bzw. die Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist hinauszuschieben. Allfällige Reklamationen des Auftraggebers sind sofort und in schriftlicher Form geltend zu machen und zu begründen. Der Agentur steht bei berechtigter Reklamation das Recht auf Verbesserung der Leistung zu. 10. Nebenabreden / Schriftform a) Die Vertragsparteien vereinbaren strenge Vertraulichkeit über alle sich aus dem Geschäftsverkehr entstandenen Kenntnisse gegenüber Dritten, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. Bei einer Bestellung des, von der Agentur entworfenen Handbuches, sind die Vervielfältigung und die Weitergabe an Dritte verboten. b) Sollte eine oder mehrere der in diesem Vertrag getroffenen Vereinbarungen rechtlich unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. c) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Vertragsabwicklung Daten gespeichert werden. Der Auftraggeber erteilt der Agentur mit dem Auftrag ausdrücklich das Recht, die für ihn durchgeführten Leistungen als Referenz und für die Eigenwerbung zu verwenden. Weiters erklärt sich der Auftraggeber bereit, der Agentur ein Foto für die Homepage www.once-in-a-hundred-years-event.at in elektronischer Form zu übermitteln bzw. bei gewünschter Anwesenheit bei der Veranstaltung, selbst ein geeignetes Foto machen zu dürfen. d) Der Auftraggeber nutzt die von der Agentur erbrachten Leistungen ausschließlich für den vorher vereinbarten Zweck. Darüber hinausgehende Nutzungen müssen schriftlich vereinbart und aus urheberrechtlichen Gründen geregelt sein. Die Agentur ist berechtigt, bei allen von ihr erbrachten Leistungen auf ihre Urheberschaft hinzuweisen, ohne dass daraus dem Auftraggeber ein wie auch immer gearteter Anspruch entsteht. |